Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der insightads GmbH, Berkheimer Straße 14, 73734 Esslingen am Neckar, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 804939 (nachfolgend „insightads“), und ihren Kunden über die Nutzung der Software Whably (nachfolgend „Plattform“). Die Kunden ihrerseits beliefern eigene Abnehmer; diese heißen in diesen Bedingungen „Endkunden“. Personen, denen der Kunde einen Zugang zur Plattform einräumt, heißen „Nutzer“.
(2) insightads schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Das Angebot von insightads richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn insightads ihnen nicht gesondert widerspricht oder die Leistung in Kenntnis von ihnen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit insightads ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.
(5) Die Anlage 1 (Auftragsverarbeitung) ist Bestandteil dieser Bedingungen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Plattform und ihrer Preise auf der Website von insightads ist kein verbindliches Angebot.
(2) Die Buchung läuft in folgenden Schritten ab: Der Kunde legt ein Konto für sein Unternehmen an und gibt dabei Firma, Anschrift und, soweit vorhanden, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an. Er wählt die Leistung und, nach § 5 Abs. 9, die Art des KI-Zugangs. Anschließend wird er zum Bezahlvorgang bei dem Zahlungsdienstleister Stripe weitergeleitet, wo die Preise nach § 7 angezeigt werden. Bis zum Abschluss des Bezahlvorgangs kann der Kunde seine Eingaben prüfen, mit den angezeigten Funktionen berichtigen oder den Vorgang abbrechen. Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs nimmt der Kunde das dort angezeigte Angebot von insightads an; damit kommt der Vertrag zustande.
(3) Vor dem Abschluss des Bezahlvorgangs kann der Kunde diese Bedingungen einschließlich der Anlage 1 und die Leistungsbeschreibung nach § 3 Abs. 2 abrufen und speichern. insightads bestätigt den Vertragsschluss unverzüglich per E-Mail und übermittelt dabei diese Unterlagen in der akzeptierten Fassung sowie die Liste der Unterauftragsverarbeiter nach § 6 Abs. 2 der Anlage 1 in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. insightads speichert den Vertragstext; der Kunde kann die für ihn geltende Fassung jederzeit auf der Plattform abrufen. Die Bestätigung ist keine Voraussetzung des Vertragsschlusses.
(4) Wer die Buchung für ein Unternehmen vornimmt, versichert, zu dessen Vertretung berechtigt zu sein.
(5) Für den Vertrag gilt die Fassung dieser Bedingungen, der der Kunde bei der Buchung zugestimmt hat. Eine spätere Fassung gilt nur nach Maßgabe des § 17.
(6) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungen
(1) insightads stellt dem Kunden die Plattform für die Dauer des Vertrags als Software as a Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Annahme und Abwicklung von Bestellungen seiner Endkunden. Die Leistungen umfassen:
a) die Einrichtung des Kontos des Kunden nach § 7 Abs. 1;
b) die Annahme von Bestellungen, die Endkunden über das WhatsApp-Business-Konto des Kunden senden, ihre KI-gestützte Erkennung und die Überführung in Aufträge nach § 5;
c) die Erfassung von Bestellungen, die den Kunden auf anderem Weg erreichen, durch den Kunden selbst;
d) die Verwaltung von Endkunden, Produkten, Preisen, Preisvereinbarungen und Rabatten;
e) die Kommissionierung und die Erstellung von Lieferscheinen einschließlich ihres optionalen Versands per E-Mail;
f) die Erstellung von Rechnungen nach § 6;
g) die Verwaltung der Nutzer und ihrer Rollen; neue Nutzer legt insightads auf Anforderung eines Firmenadmins nach § 4 Abs. 5 an, solange die Plattform dafür keine eigene Funktion anbietet.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang im Einzelnen, insbesondere für den Umfang der Einrichtung und das Inklusivkontingent nach § 7 Abs. 2, ist die Leistungsbeschreibung, die dem Kunden vor der Buchung angezeigt wird.
(3) Ein über die Absätze 1 und 2 hinausgehender Erfolg wird nicht geschuldet. insightads sagt insbesondere keine bestimmte Zahl an Bestellungen, keine bestimmte Erkennungsquote und keinen wirtschaftlichen Erfolg zu.
(4) Nicht Gegenstand des Vertrags sind die Überlassung des Quellcodes, die Installation beim Kunden, die Anpassung der Plattform an individuelle Anforderungen sowie die Leistungen Dritter, mit denen der Kunde selbst in Vertragsbeziehung steht, insbesondere die WhatsApp Business Platform von Meta und, bei einem eigenen Schlüssel nach § 5 Abs. 10, der gewählte Anbieter von KI-Modellen.
(5) insightads entwickelt die Plattform laufend weiter. insightads darf Funktionen ändern, ersetzen oder entfallen lassen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Ein sachlicher Grund ist insbesondere eine Änderung der Rechtslage, eine behördliche oder gerichtliche Vorgabe, eine Änderung der Leistungen oder Bedingungen von Meta oder eines Anbieters von KI-Modellen, die Abwehr von Sicherheitsrisiken oder die Anpassung an den Stand der Technik. Der nach den Absätzen 1 und 2 geschuldete Leistungsumfang darf dadurch nicht wesentlich eingeschränkt werden. Eine Änderung, die die Nutzung für den Kunden nicht nur unerheblich erschwert, kündigt insightads mindestens vier Wochen vorher in Textform an, soweit ihr Grund dies zulässt. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung auf diesen Zeitpunkt kündigen.
(6) insightads darf Dritte als Subunternehmer einsetzen. Für Unterauftragsverarbeiter gilt § 6 der Anlage 1.
(7) Fragen zur Nutzung und Meldungen von Störungen nimmt insightads an Werktagen per E-Mail an support@insightads.de entgegen. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesagt.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde ist Inhaber des WhatsApp-Business-Kontos und der Rufnummer, die er mit der Plattform verbindet. Er schließt die dafür erforderlichen Verträge mit Meta selbst, hält die Bedingungen von Meta ein, insbesondere die WhatsApp Business Messaging Policy, und trägt die Entgelte, die Meta ihm berechnet.
(2) Bevor der Kunde die WhatsApp-Nummer eines Endkunden auf der Plattform hinterlegt und damit die automatische Bestellannahme für sie freischaltet, holt er die nach den Bedingungen von Meta erforderliche Zustimmung des Endkunden ein und informiert ihn über die Datenverarbeitung und den Einsatz Künstlicher Intelligenz. Die Plattform verlangt dabei eine Bestätigung und hält Zeitpunkt und bestätigende Person fest. Woher die Zustimmung stammt, dokumentiert der Kunde selbst und weist es insightads auf Anfrage nach.
(3) Der Kunde hält eine eigene Datenschutzerklärung vor, die den Bestellweg über WhatsApp, die Einbindung von Meta, die Verarbeitung im Auftrag durch insightads, die KI-gestützte Bestellverarbeitung, bei einem eigenen Schlüssel nach § 5 Abs. 10 den von ihm gewählten Anbieter von KI-Modellen und eine damit verbundene Drittlandübermittlung sowie, soweit er ihn nutzt, den Versand von Lieferscheinen per E-Mail abbildet. Er macht sie seinen Endkunden zugänglich und führt insightads in seinem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Auftragsverarbeiter.
(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der Daten verantwortlich, die er auf der Plattform pflegt, insbesondere der Endkunden-, Produkt-, Preis- und Steuerangaben sowie seiner Angaben als Aussteller von Lieferscheinen und Rechnungen. insightads prüft diese Daten nicht inhaltlich.
(5) Der Kunde vergibt Zugänge nur an Personen, die sie für ihre Aufgabe benötigen. Er bestimmt mindestens einen Nutzer mit der Rolle Firmenadmin und bevollmächtigt jeden Firmenadmin, für ihn Erklärungen zu diesem Vertrag abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Zustimmung nach § 17, die Kündigung und Weisungen nach der Anlage 1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich und meldet den Verlust oder den Verdacht des Missbrauchs eines Zugangs unverzüglich an support@insightads.de.
(6) Die Daten und Inhalte, die der Kunde selbst auf der Plattform einstellt, dürfen nicht gegen geltendes Recht und nicht gegen die Bedingungen von Meta verstoßen.
(7) Der Kunde sichert die Unterlagen, die für ihn geschäftlich oder gesetzlich erforderlich sind, selbst und laufend außerhalb der Plattform, insbesondere Lieferscheine und Rechnungen, die handels- oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen.
(8) Der Kunde hinterlegt bei der Buchung eine E-Mail-Adresse für Mitteilungen zu diesem Vertrag und hält sie aktuell. Mitteilungen in Textform nach diesen Bedingungen und nach der Anlage 1 sendet insightads an diese Adresse.
§ 5 Bestellannahme und Einsatz Künstlicher Intelligenz
(1) Nachrichten, die von einer nach § 4 Abs. 2 freigeschalteten Nummer eingehen, wertet die Plattform unter Einsatz von KI-Modellen aus. Das umfasst den Nachrichtentext, Sprachnachrichten, die dazu in Text umgewandelt werden, und Bilder. Aus dem Ergebnis und dem Produktkatalog des Kunden erstellt die Plattform einen Bestellentwurf. Nachrichten anderer Nummern werden gespeichert, aber nicht automatisiert ausgewertet.
(2) Die Plattform antwortet über WhatsApp ausschließlich auf eingehende Nachrichten, insbesondere mit Rückfragen und einer Zusammenfassung der erkannten Bestellung. Jede automatische Nachricht an Endkunden trägt den Hinweis, dass sie von einem KI-System stammt. Der Kunde kann die automatischen Antworten abschalten; eingehende Nachrichten werden dann weiter nach Absatz 1 ausgewertet und nach § 7 Abs. 2 gezählt. Will der Kunde auch die Auswertung beenden, pausiert er sie auf der Plattform. Während der Pause speichert die Plattform eingehende Nachrichten und zeigt sie dem Kunden zur Bearbeitung an, wertet sie aber weder aus noch nachträglich aus.
(3) Ein Auftrag entsteht auf diesem Weg erst, nachdem der Endkunde die Zusammenfassung bestätigt hat. Die Plattform teilt dem Endkunden danach mit, dass seine Bestellung aufgenommen ist. Der Kunde muss davon ausgehen, dass damit ein Vertrag über die bestätigte Bestellung zustande kommt. Will er sich die Annahme vorbehalten, etwa für fehlende Ware, regelt er dies in seinen Bedingungen gegenüber den Endkunden.
(4) Bittet ein Endkunde über WhatsApp um die Stornierung eines Auftrags, nimmt die Plattform den Wunsch nach Rückfrage auf, bestätigt dem Endkunden nur dessen Eingang und kennzeichnet den Auftrag für den Kunden. Ob er storniert, entscheidet der Kunde. Ein Firmenadmin kann auf der Plattform einstellen, dass die Plattform solche Wünsche in seinem Namen selbstständig annimmt und den Auftrag storniert, solange für ihn die Kommissionierung noch nicht begonnen hat oder, nach seiner Wahl, solange noch kein Lieferschein freigegeben ist. Diese Einstellung ist bei Vertragsschluss ausgeschaltet.
(5) Im Verhältnis der Parteien gelten Nachrichten, die die Plattform nach den Einstellungen und Daten des Kunden an Endkunden sendet, als Erklärungen des Kunden. insightads stellt sicher, dass die Zusammenfassung und die Mitteilung nach Absatz 3 ausschließlich die vom Endkunden bestätigten Positionen und die auf der Plattform gepflegten Daten des Kunden wiedergeben, und gestaltet die von einem KI-Modell formulierten Nachrichten so, dass sie keine darüber hinausgehenden Zusagen zu Preisen, Mengen oder Lieferterminen enthalten. Die Rechte des Kunden nach § 12 und § 14 bleiben unberührt. Ob und zu welchen Bedingungen zwischen dem Kunden und seinem Endkunden ein Vertrag zustande kommt, richtet sich allein nach ihrem Verhältnis zueinander. insightads wird nicht Partei dieses Vertrags.
(6) Die KI-gestützte Erkennung kann Bestellinhalte falsch, unvollständig oder gar nicht erkennen. Der Kunde prüft deshalb jeden Auftrag, bevor er ihn kommissioniert, liefert oder abrechnet. Für Zeiten, in denen die Plattform oder die Auswertung nach Absatz 1 nicht verfügbar ist, hält er einen anderen Bestellweg vor und nennt ihn seinen Endkunden.
(7) Die Plattform ist nicht darauf ausgelegt, Pflichten des Kunden gegenüber Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr oder im Fernabsatz zu erfüllen, insbesondere nach den §§ 312d, 312i und 312j BGB. Beliefert der Kunde Verbraucher, stellt er die Einhaltung dieser Pflichten selbst sicher.
(8) Die Parteien gehen davon aus, dass insightads im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 Anbieter des KI-Systems der Bestellannahme ist und der Kunde dessen Betreiber. Die zugrunde liegenden KI-Modelle stellen Dritte bereit. insightads erfüllt die Pflichten des Anbieters, insbesondere nach Art. 50 der Verordnung. Der Kunde erfüllt die Pflichten des Betreibers in eigener Verantwortung, insbesondere zur KI-Kompetenz seiner Nutzer nach Art. 4 der Verordnung. insightads stellt ihm die dafür erforderlichen Informationen auf der Plattform zur Verfügung.
(9) Der Kunde wählt bei der Buchung, ob die Plattform für die Auswertung nach Absatz 1 einen KI-Zugang von insightads nutzt oder einen eigenen Zugang des Kunden bei einem Anbieter, den die Plattform unterstützt (eigener Schlüssel). Welche Anbieter unterstützt werden, zeigt die Plattform an. Die Wahl, ihre Änderung, den Schlüssel, die Pause nach Absatz 2 und die Obergrenze nach § 7 Abs. 4 kann nur ein Firmenadmin nach § 4 Abs. 5 auf der Plattform festlegen. Eine Änderung wirkt ab ihrer Speicherung.
(10) Nutzt der Kunde einen eigenen Schlüssel, gilt:
a) Der Kunde schließt den Vertrag mit dem Anbieter selbst, trägt dessen Entgelte und ist für die Einstellungen seines Kontos verantwortlich, insbesondere für Ausgabengrenzen, die Speicherung der übermittelten Daten beim Anbieter und ihre Nutzung zum Training. Er verwendet einen Schlüssel, der auf die für die Plattform nötigen Rechte und ein eigenes Projekt beschränkt ist.
b) insightads übermittelt die Daten nach Absatz 1 an diesen Anbieter. Für die Einordnung des Anbieters gilt § 6 Abs. 4 der Anlage 1.
c) Welche Modelle des Anbieters die Plattform nutzt, bestimmt insightads nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Erkennungsqualität und Kosten unter den Modellen, die der Anbieter für den Schlüssel bereitstellt. Die Plattform zeigt das jeweils genutzte Modell an. Einen Wechsel, der die Kosten je ausgewerteter Nachricht beim Anbieter voraussichtlich um mehr als 20 Prozent erhöht, kündigt insightads mindestens vier Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann bis dahin nach Absatz 9 zum KI-Zugang von insightads wechseln. Stellt der Anbieter das von insightads bestimmte Modell für den Schlüssel nicht bereit, gilt Buchstabe e.
d) insightads speichert den Schlüssel verschlüsselt, getrennt von den übrigen Daten des Kunden und so, dass er nach der Speicherung nicht mehr angezeigt und nur von den serverseitigen Funktionen der Plattform gelesen werden kann. insightads nutzt ihn nur für die Auswertung nach Absatz 1. Bei einem Verdacht, dass der Schlüssel Unbefugten bekannt geworden ist, informiert insightads den Kunden unverzüglich. Der Kunde kann den Schlüssel jederzeit ersetzen oder löschen; bei einem Wechsel nach Absatz 9 und mit dem Ende des Vertrags löscht insightads ihn unverzüglich.
e) Ist der Schlüssel ungültig oder lehnt der Anbieter Anfragen ab, setzt die Plattform die Auswertung nach Absatz 1 aus, speichert eingehende Nachrichten weiter und informiert den Kunden. Für Störungen beim Anbieter ist insightads nicht verantwortlich, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
§ 6 Lieferscheine und Rechnungen
(1) Die Plattform unterstützt den Kunden lediglich bei der Erstellung von Lieferscheinen und Rechnungen, einschließlich einer elektronischen Rechnung im Format Factur-X/ZUGFeRD im Profil EN 16931. Aussteller ist der Kunde.
(2) Der Kunde ist für die inhaltliche und steuerliche Richtigkeit seiner Lieferscheine und Rechnungen verantwortlich, insbesondere für Rechnungsnummern, Steuersätze, Pflichtangaben und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Er prüft jedes Dokument, bevor er es verwendet oder versendet.
(3) Die Plattform vergibt keine Rechnungsnummern; der Kunde legt sie bei der Erstellung selbst fest. Rechnungen und Lieferscheine lassen sich auf der Plattform löschen. Die Plattform ist kein unveränderbares Archiv im Sinne der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ersetzt keine Aufbewahrung nach handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften und bietet keinen Export an eine Buchhaltungssoftware. insightads sagt nicht zu, dass eine erzeugte Datei den Anforderungen eines bestimmten Rechnungsempfängers genügt.
(4) Den Versand eines Lieferscheins per E-Mail löst ein Nutzer aus. Der Kunde ist für die Empfängeradresse und dafür verantwortlich, dass er den Lieferschein an sie senden darf.
§ 7 Vergütung
(1) Für die Einrichtung schuldet der Kunde eine einmalige Einrichtungsgebühr. Was die Einrichtung umfasst, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung nach § 3 Abs. 2. Die Einrichtungsgebühr ist das Entgelt für diese Einrichtungsleistung und keine Vorauszahlung des Monatspreises; sie ist mit der Buchung fällig und mit dem Abschluss der Einrichtung verdient. Endet der Vertrag innerhalb der ersten zwölf Abrechnungsmonate durch eine Kündigung von insightads, ausgenommen eine Kündigung aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, durch eine Kündigung des Kunden nach § 3 Abs. 5, Absatz 7, § 10 Abs. 4 oder § 6 Abs. 5 der Anlage 1 oder aus einem anderen von insightads zu vertretenden Grund, erstattet insightads die Einrichtungsgebühr zeitanteilig für die vollen Abrechnungsmonate, die von diesem Zeitraum nach dem Vertragsende verbleiben. Im Übrigen wird sie nicht erstattet.
(2) Für die Nutzung der Plattform schuldet der Kunde einen Monatspreis je Abrechnungsmonat. Der erste Abrechnungsmonat beginnt mit dem Vertragsschluss, jeder weitere mit dem Ende des vorangehenden. Im Monatspreis ist je Abrechnungsmonat eine Zahl ausgewerteter Nachrichten enthalten (Inklusivkontingent). Ausgewertet ist jede einzelne eingehende WhatsApp-Nachricht, die die Plattform nach § 5 Abs. 1 mit einem KI-Modell über den KI-Zugang von insightads auswertet, gleich ob sie Text, eine Sprachnachricht oder ein Bild enthält und ob sie eine Bestellung enthält. Eine Bestellung kann aus mehreren ausgewerteten Nachrichten bestehen. Jede Nachricht zählt einmal, unabhängig von technischen Wiederholungen. Nicht gezählt werden Nachrichten, die die Plattform ohne KI-Modell verarbeitet, insbesondere die Betätigung der angebotenen Schaltflächen, Nachrichten nicht freigeschalteter Nummern, Nachrichten während einer Pause nach § 5 Abs. 2 oder einer Aussetzung nach Absatz 4 oder § 5 Abs. 10 Buchst. e, Nachrichten, die über einen eigenen Schlüssel ausgewertet werden, sowie Nachrichten, deren Auswertung aus Gründen auf Seiten von insightads ohne Ergebnis abbricht. Ein nicht genutzter Teil des Inklusivkontingents verfällt mit dem Ende des Abrechnungsmonats.
(3) Für jede ausgewertete Nachricht über das Inklusivkontingent hinaus schuldet der Kunde einen Verbrauchspreis. Wechselt der Kunde im Lauf eines Abrechnungsmonats die Art des KI-Zugangs, gilt für jede Nachricht die Art im Zeitpunkt ihrer Auswertung. Bei einem eigenen Schlüssel bleibt der Monatspreis unverändert. Die Plattform zeigt dem Kunden die Zahl der ausgewerteten Nachrichten im laufenden Abrechnungsmonat an.
(4) Der Kunde kann auf der Plattform eine monatliche Obergrenze für den Verbrauchspreis festlegen; über die Obergrenze hinaus berechnet insightads keinen Verbrauchspreis. Die Plattform informiert den Kunden, wenn 80 Prozent der Obergrenze erreicht sind. Ist die Obergrenze erreicht, setzt die Plattform die Auswertung nach § 5 Abs. 1 bis zum Ende des Abrechnungsmonats aus, speichert eingehende Nachrichten weiter, zeigt sie dem Kunden zur Bearbeitung an und informiert ihn unverzüglich an die Adresse nach § 4 Abs. 8. Hebt der Kunde die Obergrenze an oder auf, setzt die Plattform die Auswertung für danach eingehende Nachrichten fort; Nachrichten aus der Zeit der Aussetzung wertet sie nicht nachträglich aus.
(5) Die Höhe der Einrichtungsgebühr, des Monatspreises, des Inklusivkontingents und des Verbrauchspreises wird dem Kunden vor der Buchung angezeigt und steht mit der Buchung fest. Spätere Änderungen der veröffentlichten Preise wirken nur für danach geschlossene Verträge. Für einen laufenden Vertrag gilt Absatz 7.
(6) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich ist der Steuersatz, der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gilt.
(7) insightads kann den Monatspreis, das Inklusivkontingent und den Verbrauchspreis eines laufenden Vertrags ändern. Eine Erhöhung eines Preises oder eine Verringerung des Inklusivkontingents kündigt insightads dem Kunden mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam wird, in Textform an und nennt dabei die neuen Werte, diesen Tag und das Kündigungsrecht nach dem folgenden Satz. Das gilt auch, wenn die Änderung zugleich andere Werte zugunsten des Kunden ändert. Der Kunde kann den Vertrag bis zu diesem Tag auf diesen Tag kündigen. Die Änderung gilt für jeden Abrechnungsmonat, der an oder nach diesem Tag beginnt. Eine Senkung eines Preises oder eine Erhöhung des Inklusivkontingents teilt insightads dem Kunden in Textform mit; sie gilt für jeden Abrechnungsmonat, der nach der Mitteilung beginnt.
(8) Über die Entgelte nach diesem Paragrafen hinaus schuldet der Kunde insightads keine Entgelte. Entgelte Dritter, mit denen der Kunde selbst in Vertragsbeziehung steht, insbesondere die von Meta nach § 4 Abs. 1 und die des Anbieters bei einem eigenen Schlüssel nach § 5 Abs. 10, trägt er unmittelbar.
§ 8 Zahlung und Verzug
(1) Der Kunde zahlt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Er hinterlegt dort ein Zahlungsmittel aus den angebotenen Zahlungsarten und hält es während der Laufzeit gültig und verfügbar. Die Zahlung gegen Rechnung bedarf einer gesonderten Vereinbarung; ein Anspruch darauf besteht nicht.
(2) Die Einrichtungsgebühr wird bei der Buchung eingezogen, der Monatspreis jeweils zu Beginn des Abrechnungsmonats im Voraus und der Verbrauchspreis nach dem Ende des Abrechnungsmonats, in dem er angefallen ist.
(3) Erteilt der Kunde ein SEPA-Lastschriftmandat, wird die Frist für die Vorabankündigung auf einen Tag vor der Belastung verkürzt.
(4) insightads stellt Rechnungen elektronisch aus und übermittelt sie per E-Mail an die nach § 4 Abs. 8 hinterlegte Adresse oder stellt sie im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters zum Abruf bereit. Soweit eine Rechnung nicht als elektronische Rechnung im Sinne des § 14 Abs. 1 UStG ausgestellt wird, stimmt der Kunde ihrer Übermittlung in einem anderen elektronischen Format zu, solange dies gesetzlich zulässig ist. Die Rechnung über den Verbrauchspreis weist die Zahl der ausgewerteten Nachrichten des Abrechnungsmonats aus. Schlägt ein Einzug fehl, ist der Betrag spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(5) Gerät der Kunde in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(6) Ist der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens einem Monatspreis in Verzug, kann insightads die automatische Bestellannahme aussetzen und den Zugang zur Plattform auf das Lesen und den Abruf von Daten beschränken. Voraussetzung ist, dass insightads die Maßnahme in Textform angekündigt, dem Kunden eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung gesetzt hat und die Frist erfolglos abgelaufen ist. Die Daten des Kunden bleiben erhalten. Ihre Pflichten nach der Anlage 1, insbesondere nach deren § 7 und § 9, erfüllt insightads auch während der Maßnahme. Nach Ausgleich der offenen Beträge hebt insightads die Maßnahme unverzüglich auf. Die Pflicht zur Zahlung des Monatspreises bleibt während der Maßnahme bestehen.
(7) Veranlasst der Kunde die Rückbuchung einer berechtigten Zahlung oder den Widerspruch gegen eine berechtigte Lastschrift, schuldet er die insightads dadurch entstehenden Kosten pauschal mit 25 Euro. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; insightads bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
§ 9 Nutzung der Plattform
(1) insightads räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Plattform für seine eigenen Geschäftszwecke bestimmungsgemäß zu nutzen.
(2) Der Kunde wird insbesondere
a) die Plattform nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder in ihrem Aufbau analysieren, soweit dies nicht gesetzlich zwingend gestattet ist;
b) Inhalte der Plattform nicht automatisiert auslesen oder abfragen, ausgenommen seine eigenen Daten in einem Umfang, der den Betrieb der Plattform nicht beeinträchtigt;
c) die Plattform und ihre Abläufe nicht nachbilden und keinem Dritten für eine Nachbildung zugänglich machen;
d) keine Maßnahmen ergreifen, die ihre Verfügbarkeit oder Sicherheit beeinträchtigen;
e) sie nicht zum Versand unerwünschter Nachrichten nutzen;
f) seinen Zugang keinem Dritten überlassen, der nicht Nutzer ist.
(3) Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoß gegen Absatz 2 oder gegen § 4 Abs. 1, 2 oder 6 kann insightads den betroffenen Zugang oder die automatische Bestellannahme sperren. Dasselbe gilt, wenn Meta, eine Behörde oder ein Gericht dies verlangt. Soweit es der Grund der Sperre zulässt, gibt insightads dem Kunden vorher Gelegenheit zur Stellungnahme. insightads unterrichtet den Kunden unverzüglich über die Sperre und ihren Grund, beschränkt sie auf das erforderliche Maß und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist. Der Abruf seiner Daten bleibt dem Kunden auch während einer Sperre möglich, soweit der Grund der Sperre nicht entgegensteht. Erweist sich der Verdacht als unbegründet, ist der Monatspreis für die Dauer der Sperre anteilig nicht geschuldet. Das Recht zur Kündigung nach § 11 bleibt unberührt.
§ 10 Verfügbarkeit und höhere Gewalt
(1) insightads betreibt die Plattform nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
(2) Geplante Wartungsarbeiten, die die Nutzung voraussichtlich länger als 30 Minuten unterbrechen, kündigt insightads mindestens zwei Werktage vorher auf der Plattform oder per E-Mail an und legt sie in Zeiten geringer Nutzung.
(3) Für Störungen der WhatsApp Business Platform von Meta und, bei einem eigenen Schlüssel nach § 5 Abs. 10, des gewählten Anbieters von KI-Modellen ist insightads nicht verantwortlich, soweit sie diese nicht zu vertreten hat; der Kunde steht insoweit selbst in Vertragsbeziehung mit dem Dritten. Für die Hosting-, Infrastruktur- und KI-Anbieter, die insightads selbst einsetzt, steht insightads nach den gesetzlichen Vorschriften ein.
(4) Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes Ereignis, das auch durch äußerste zumutbare Sorgfalt nicht abwendbar ist, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Arbeitskämpfe bei Dritten und behördliche Maßnahmen. Solange und soweit ein solches Ereignis insightads an der Leistung hindert, ist insightads von der Leistungspflicht befreit und der Monatspreis anteilig nicht geschuldet. insightads unterrichtet den Kunden unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 30 Tage, kann jede Partei den Vertrag fristlos kündigen.
§ 11 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Ein für diesen Abrechnungsmonat gezahlter Monatspreis wird bei dieser Kündigung nicht anteilig erstattet.
(3) insightads kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Abrechnungsmonats kündigen.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für insightads insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug gerät, gegen § 4 Abs. 1, 2 oder 6 oder gegen § 9 Abs. 2 verstößt oder Meta die Anbindung seines WhatsApp-Business-Kontos an die Plattform dauerhaft untersagt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform. Für den Kunden genügt die Kündigung auf der Plattform oder im Kundenportal des Zahlungsdienstleisters.
(6) Mit dem Ende des Vertrags endet das Recht zur Nutzung der Plattform. Für die Herausgabe und Löschung der Daten gilt § 9 der Anlage 1. Unterlagen, die der Kunde nach § 4 Abs. 7 selbst sichert, sichert er vor dem Ende des Vertrags.
(7) Endet der Vertrag aus einem anderen Grund als nach Absatz 2 vor dem Ende eines bezahlten Abrechnungsmonats, erstattet insightads den auf die Zeit nach dem Vertragsende entfallenden Monatspreis anteilig. Hat insightads aus einem wichtigen Grund gekündigt, den der Kunde zu vertreten hat, kann sie mit ihren Ansprüchen auf Schadensersatz aufrechnen.
§ 12 Mängel
(1) insightads hält die Plattform während der Laufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Ein Mangel liegt vor, wenn die Plattform von dem nach § 3 geschuldeten Leistungsumfang abweicht.
(2) Die KI-gestützte Erkennung arbeitet mit Wahrscheinlichkeiten. Dass sie in einzelnen Fällen Bestellinhalte falsch, unvollständig oder nicht erkennt, entspricht dem vertragsgemäßen Zustand; dafür sehen § 5 Abs. 3 und Abs. 6 die Bestätigung durch den Endkunden und die Prüfung durch den Kunden vor. Ein Mangel liegt dagegen vor, wenn die Erkennung wiederholt und gleichartig fehlschlägt, etwa weil sie Mengen, Einheiten oder Produkte des Katalogs systematisch falsch zuordnet, oder wenn die Plattform einen Auftrag anders übernimmt als in der bestätigten Zusammenfassung.
(3) Der Kunde zeigt einen Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung in Textform an und beschreibt ihn so, dass insightads ihn nachvollziehen kann.
(4) insightads beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Sie kann dies auch durch eine Umgehungslösung tun, wenn diese dem Kunden zumutbar ist.
(5) Für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren, haftet insightads auf Schadensersatz nur, wenn sie den Mangel zu vertreten hat (Ausschluss des § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB). Im Übrigen richtet sich Schadensersatz nach § 14.
§ 13 Freistellung
(1) Der Kunde stellt insightads von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen eines vom Kunden zu vertretenden Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 bis Abs. 3 oder Abs. 6 gegen insightads geltend machen, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Schäden, die insightads durch eine auf einem solchen Verstoß beruhende Sperre oder sonstige Maßnahme von Meta entstehen, ersetzt der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) insightads unterrichtet den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, erkennt sie nicht ohne dessen Zustimmung an und überlässt ihm auf Wunsch die Abwehr, soweit dies rechtlich möglich ist.
§ 14 Haftung
(1) insightads haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet insightads nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach Absatz 2 ist auf 1.000.000 Euro je Schadensereignis begrenzt. Mehrere auf derselben Ursache beruhende Schäden gelten als ein Schadensereignis.
(4) Außer in den Fällen des Absatzes 1 haftet insightads für den Verlust von Unterlagen, die der Kunde nach § 4 Abs. 7 selbst zu sichern hat, nur in Höhe des Aufwands, der für ihre Wiederherstellung aus einer ordnungsgemäßen Sicherung des Kunden angefallen wäre. Für den Verlust sonstiger Daten gelten die Absätze 1 bis 3.
(5) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nicht. Absatz 1 und die Rechte des Kunden wegen Mängeln nach § 12, insbesondere die Minderung, bleiben unberührt.
(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von insightads.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten auch für Ansprüche des Kunden aus der Anlage 1 und für den Ausgleich nach Art. 82 Abs. 5 der Datenschutz-Grundverordnung. Die Pflichten aus der Anlage 1 sind wesentliche Vertragspflichten im Sinne des Absatzes 2. Die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen bleibt unberührt.
§ 15 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, machen sie Dritten nicht zugänglich und verwenden sie nur für die Zwecke dieses Vertrags. Vertraulich sind Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, bei insightads insbesondere die Endkunden-, Preis- und Umsatzdaten des Kunden.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich bekannt werden, die eine Partei unabhängig entwickelt hat oder deren Offenlegung gesetzlich oder behördlich vorgeschrieben ist.
(3) Zulässig ist die Offenlegung gegenüber Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, sowie gegenüber verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, soweit diese die Information für die Zwecke dieses Vertrags benötigen. Personenbezogene Daten, die insightads im Auftrag verarbeitet, gibt sie nur nach Maßgabe der Anlage 1 weiter.
(4) Die Pflicht besteht für drei Jahre nach Beendigung des Vertrags fort. Schaltet eine Partei Dritte ein, verpflichtet sie diese entsprechend und haftet für deren Einhaltung wie für eigenes Handeln.
(5) Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz bleibt zeitlich unbegrenzt unberührt.
(6) insightads nennt den Kunden, sein Kennzeichen oder seinen Namen nur mit dessen gesonderter Zustimmung als Referenz.
(7) insightads verwendet die Daten des Kunden nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen.
§ 16 Datenschutz
(1) Soweit insightads personenbezogene Daten zur Begründung und Durchführung dieses Vertrags verarbeitet, insbesondere zur Abrechnung, zur Missbrauchsabwehr und zur Beantwortung von Supportanfragen, ist insightads dafür Verantwortlicher. Einzelheiten dazu stehen in der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit insightads personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere Daten seiner Endkunden und die Nutzerkonten, gilt die Anlage 1 (Auftragsverarbeitung).
(3) Für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung im Rahmen seiner eigenen Verantwortlichkeit ist der Kunde verantwortlich, insbesondere für die Information seiner Endkunden nach § 4 Abs. 3.
§ 17 Änderungen dieser Bedingungen
(1) insightads kann dem Kunden eine neue Fassung dieser Bedingungen anbieten. Sie teilt ihm die Änderungen mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Wirksamwerden in Textform mit.
(2) Die neue Fassung gilt erst, wenn der Kunde ihr zustimmt. Ein Firmenadmin nach § 4 Abs. 5 kann die Zustimmung auf der Plattform erklären, indem er die neue Fassung ausdrücklich bestätigt. insightads hält Zeitpunkt, Fassung und erklärende Person fest und übermittelt dem Kunden die neue Fassung in Textform. Bis zur Zustimmung bleibt die Plattform zu den bisherigen Bedingungen nutzbar. Schweigen und die bloße Weiternutzung gelten nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gilt die bisherige Fassung fort. Das Recht von insightads zur Kündigung nach § 11 Abs. 3 bleibt unberührt.
(4) Für Änderungen der Preise und des Inklusivkontingents gilt allein § 7 Abs. 7, für Änderungen der Leistungen § 3 Abs. 5 und für den Wechsel von Unterauftragsverarbeitern § 6 der Anlage 1.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen, insbesondere in § 11 Abs. 5 und § 17 Abs. 2. § 1 Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) Gegen Forderungen von insightads kann der Kunde nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen sowie mit Forderungen, die zu der Forderung von insightads im Gegenseitigkeitsverhältnis stehen, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(3) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von insightads auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(5) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Esslingen am Neckar, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Erfüllungsort ist Esslingen am Neckar.
(6) Ist eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlage 1: Auftragsverarbeitung
§ 1 Gegenstand, Zweck und Dauer
(1) Diese Anlage regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten, die insightads im Auftrag des Kunden im Rahmen der Leistungen nach § 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornimmt. Der Kunde ist dafür Verantwortlicher, insightads ist Auftragsverarbeiter.
(2) Zweck der Verarbeitung ist die Annahme, Strukturierung, Bearbeitung und Abrechnung der Bestellungen des Kunden. Dazu gehören die Entgegennahme und Speicherung eingehender WhatsApp-Nachrichten und ihrer Anhänge, die Umwandlung von Sprachnachrichten in Text, die KI-gestützte Erkennung von Bestelldaten und ihr Abgleich mit dem Katalog des Kunden, die Antworten an Endkunden nach § 5 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Verwaltung von Aufträgen, Kommissionierung, Lieferscheinen und Rechnungen, der vom Kunden ausgelöste Versand von Lieferscheinen per E-Mail, die Verwaltung von Endkunden-, Produkt- und Preisdaten sowie die Bereitstellung der Nutzerkonten und ihrer Rollen.
(3) Art der Verarbeitung sind das Erheben, Erfassen, Speichern, Ordnen, Abgleichen, Auslesen, Verwenden, Übermitteln an Unterauftragsverarbeiter und an die Empfänger nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4, Einschränken und Löschen.
(4) Für die Bereitstellung und Verwaltung der Nutzerkonten handelt insightads als Auftragsverarbeiter. Für die Vertragsabwicklung, die Abrechnung, die Missbrauchsabwehr und die Beantwortung von Supportanfragen ist insightads eigener Verantwortlicher nach § 16 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(5) Die Plattform wird in der Europäischen Union gehostet. Für die Auswertung nach § 5 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Nachrichteninhalte, Sprachnachrichten und Bilder an einen Anbieter von KI-Modellen übermittelt, der sie auch in den USA verarbeitet. Weitere Unterauftragsverarbeiter können Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten oder von dort darauf zugreifen. Jede solche Übermittlung erfolgt nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Kapitel V der Datenschutz-Grundverordnung; für den Anbieter nach § 6 Abs. 4 stellt der Kunde die Grundlage sicher. Welche Unterauftragsverarbeiter betroffen sind und auf welcher Grundlage, ist in der Liste nach § 6 Abs. 2 angegeben.
(6) Diese Anlage gilt für die Dauer des Vertrags. Die Pflichten nach § 4 und § 9 bestehen bis zu ihrer vollständigen Erfüllung fort.
§ 2 Art der Daten und Kategorien betroffener Personen
(1) Verarbeitet werden Stammdaten wie Name, Firma, Anschrift und Lieferadresse, Kontaktdaten wie Telefonnummer, WhatsApp-Rufnummer samt Nachweis der Zustimmung nach § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und E-Mail-Adresse, Inhalte eingehender und ausgehender Nachrichten samt Anhängen, Transkripten und Zustellstatus, per E-Mail versendete Lieferscheine, Auftrags-, Liefer- und Abrechnungsdaten, die Daten der Nutzerkonten sowie technische Kennungen und Protokolldaten einschließlich der Protokolle der Bestellerkennung.
(2) Betroffene Personen sind die Endkunden des Kunden und deren Ansprechpartner, die Nutzer sowie Personen, die in einer eingehenden Nachricht oder einem Anhang genannt werden, ohne selbst zu bestellen.
(3) Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 der Datenschutz-Grundverordnung ist nicht Zweck dieser Anlage. Der Inhalt eingehender Nachrichten ist jedoch nicht vorab steuerbar und wird ohne inhaltliche Vorfilterung gespeichert und nach § 5 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgewertet. Gehen solche Daten dennoch ein, verarbeitet insightads sie nur im Rahmen der Zwecke nach § 1 Abs. 2 und wertet sie nicht gesondert aus. Der Kunde kann ihre Löschung jederzeit anweisen. Er weist seine Endkunden darauf hin, keine solchen Angaben zu übermitteln.
§ 3 Weisungen
(1) insightads verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Kunden, auch soweit es um eine Übermittlung in ein Drittland geht. Dieser Vertrag und die Nutzung der Plattform durch den Kunden, einschließlich seiner Wahl nach § 5 Abs. 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind die maßgebliche Weisung.
(2) Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform an support@insightads.de. Weisungsberechtigt sind die gesetzlichen Vertreter des Kunden und die Firmenadmins nach § 4 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. insightads dokumentiert Weisungen.
(3) Hält insightads eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies unverzüglich mit und darf deren Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
(4) Ist insightads nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, teilt sie dem Kunden dies vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht die Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Anfragen von Behörden oder Dritten auf Herausgabe von Daten des Kunden leitet insightads unverzüglich an ihn weiter. insightads gibt Daten nur heraus, soweit sie dazu rechtlich verpflichtet ist.
§ 4 Vertraulichkeit
insightads setzt für die Verarbeitung nur Personen ein, die sie in Textform zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder die einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung gilt über das Ende ihrer Tätigkeit hinaus. insightads macht diese Personen vor Beginn ihrer Tätigkeit mit den einschlägigen Anforderungen des Datenschutzes vertraut und beschränkt ihren Zugriff auf das für ihre Aufgabe erforderliche Maß.
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) insightads trifft die nach Art. 28 Abs. 3 Buchst. c und Art. 32 der Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Maßnahmen. Sie umfassen insbesondere die in den Absätzen 2 bis 6 beschriebenen.
(2) Vertraulichkeit: Die Daten jedes Kunden sind von denen anderer Kunden getrennt. Die Trennung wird in der Datenbank durchgesetzt, nicht allein in der Oberfläche. Nutzer greifen über persönliche Konten mit abgestuften Rollen zu. Beschäftigte von insightads greifen auf Daten des Kunden nur über persönliche Konten zu und nur, soweit es für Betrieb, Fehlerbehebung, Support oder die Erfüllung dieser Anlage erforderlich ist. Anhänge und Dokumente liegen in nicht öffentlichen Speicherbereichen. insightads betreibt keine eigenen Server; die Plattform läuft in den Rechenzentren der Hosting-Anbieter nach § 6 Abs. 2.
(3) Integrität: Die Übertragung der Daten zwischen den Browsern der Nutzer, der Plattform und den Unterauftragsverarbeitern ist mit TLS verschlüsselt. Wesentliche Vorgänge, insbesondere die Bestellerkennung, die Bestätigung von WhatsApp-Nummern, der Versand von Lieferscheinen und das Schalten der automatischen Antworten, werden protokolliert.
(4) Verfügbarkeit und Belastbarkeit: Betrieb und Redundanz der Datenbank und des Dateispeichers liegen beim Hosting-Anbieter nach § 6 Abs. 2.
(5) Speicherbegrenzung: Die Daten werden nach § 9 gelöscht.
(6) Überprüfung: Die Maßnahmen werden regelmäßig überprüft und dem Stand der Technik angepasst. insightads darf sie ändern, solange das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird, und erläutert sie dem Kunden auf Anfrage im Einzelnen.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter und weitere Empfänger
(1) Der Kunde erteilt insightads die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter hinzuzuziehen. Die bei Vertragsschluss in der Liste nach Absatz 2 aufgeführten Unterauftragsverarbeiter gelten als genehmigt.
(2) Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind mit Firmierung, Leistung, Verarbeitungsort und Grundlage einer Drittlandübermittlung in der Datenschutzerklärung von insightads unter „Empfänger und Drittlandtransfers“ mit Angabe ihres Stands aufgeführt. Frühere Fassungen der Liste stellt insightads auf Anfrage bereit.
(3) Meta ist kein Unterauftragsverarbeiter von insightads. Der Kunde bindet die WhatsApp Business Platform nach § 4 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eigener Verträge mit Meta ein.
(4) Nutzt der Kunde einen eigenen Schlüssel nach § 5 Abs. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, übermittelt insightads die Daten nach deren § 5 Abs. 1 auf seine Weisung an den von ihm gewählten Anbieter von KI-Modellen. Dieser Anbieter ist kein Unterauftragsverarbeiter von insightads. Der Kunde schließt mit ihm die erforderlichen Vereinbarungen selbst, insbesondere zur Auftragsverarbeitung und zur Grundlage einer Drittlandübermittlung. Vor der Freischaltung des eigenen Schlüssels bestätigt ein Firmenadmin auf der Plattform, dass der Kunde diese Vereinbarungen abgeschlossen hat.
(5) insightads informiert den Kunden mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Einsatz oder Austausch eines Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Kunde kann innerhalb dieser Frist aus einem datenschutzrechtlichen Grund in Textform widersprechen. Hält insightads an der Änderung fest, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung auf den Zeitpunkt des Einsatzes kündigen. Kündigt der Kunde nicht, darf insightads den Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Muss insightads einen Unterauftragsverarbeiter wegen dessen Ausfalls, Insolvenz oder eines Sicherheitsrisikos kurzfristig ersetzen, informiert sie den Kunden unverzüglich; Widerspruchs- und Kündigungsrecht bestehen dann ab Zugang dieser Information.
(6) insightads verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf Pflichten, die denen dieser Anlage entsprechen, und haftet gegenüber dem Kunden für deren Einhaltung wie für eigenes Handeln. Dienste, die insightads ohne bezweckte Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden als Nebenleistung nutzt, sind keine Unterauftragsverarbeitung.
§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen
(1) insightads unterstützt den Kunden mit angemessenen Maßnahmen dabei, Anträgen betroffener Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch nachzukommen. Sie erledigt eine Anforderung des Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang. Läuft die Frist des Kunden nach Art. 12 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung früher ab und teilt er dies mit, leistet insightads vorrangig innerhalb der von ihm genannten Frist. Kann insightads eine Anforderung ausnahmsweise nicht fristgerecht erledigen, teilt sie dies innerhalb der Frist mit Grund und voraussichtlichem Zeitpunkt mit.
(2) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an insightads, leitet insightads den Antrag unverzüglich an den Kunden weiter und beantwortet ihn nicht selbst, es sei denn, der Kunde weist etwas anderes an.
(3) insightads unterstützt den Kunden bei der Einhaltung der Art. 32 bis 36 der Datenschutz-Grundverordnung, soweit dies erforderlich ist und die Art der Verarbeitung es zulässt.
(4) Ansprechstelle bei insightads ist support@insightads.de. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt.
§ 8 Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
(1) insightads meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Kunden betrifft, unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform an die nach § 4 Abs. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinterlegte Adresse. Die Meldung enthält, soweit bekannt, die Angaben nach Art. 33 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung. Fehlende Angaben reicht insightads nach, sobald sie vorliegen. Das gilt auch für Verletzungen, die insightads von einem Unterauftragsverarbeiter gemeldet werden. insightads dokumentiert jede Verletzung einschließlich der ergriffenen Maßnahmen.
(2) insightads ergreift unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten und zur Minderung nachteiliger Folgen und stimmt sich dabei mit dem Kunden ab. Die Meldung an die Aufsichtsbehörde und die Benachrichtigung betroffener Personen obliegen dem Kunden.
§ 9 Löschung und Rückgabe
(1) Nach dem Ende des Vertrags gibt insightads dem Kunden die Daten auf seine Anforderung zurück und löscht sie anschließend nach Absatz 3.
(2) Auf Anforderung in Textform, die insightads bis zum Ablauf von 30 Tagen nach dem Ende des Vertrags zugehen muss, stellt insightads dem Kunden die Daten innerhalb von zehn Werktagen in einem gängigen maschinenlesbaren Format bereit.
(3) insightads löscht die Daten des Kunden spätestens 30 Tage nach dem Ende des Vertrags, bei einer rechtzeitigen Anforderung nach Absatz 2 spätestens zehn Werktage nach der Bereitstellung, vollständig, einschließlich der Nutzerkonten und der gespeicherten Dateien. Daten in Sicherungskopien des Hosting-Anbieters werden mit deren regulärem Ablauf überschrieben; bis dahin werden sie nur zur Wiederherstellung im Störungsfall verwendet. Kopien bei Unterauftragsverarbeitern werden nach den in der Liste nach § 6 Abs. 2 angegebenen Fristen gelöscht. Für Kopien beim Anbieter nach § 6 Abs. 4 sorgt der Kunde nach seinem Vertrag mit diesem Anbieter. Kopien versendeter Lieferscheine liegen außerdem bei den Empfängern; sie unterliegen nicht dem Einfluss von insightads.
(4) Zum Nachweis von Weisung und Löschung bewahrt insightads ein Protokoll mit dem Namen des Kunden, dem Vertragsende, der Referenz der Weisung, der Kennung der auslösenden Person, den Zeitpunkten der Löschung und der Zahl der gelöschten Datensätze für drei Jahre nach der Löschung auf und löscht es danach. Es enthält keine Daten der Endkunden. Auf Anfrage bestätigt insightads dem Kunden die Löschung in Textform.
(5) Ist insightads nach dem Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur weiteren Speicherung verpflichtet, beschränkt sie die Verarbeitung auf diese Speicherung und löscht die Daten nach Ablauf der Pflicht. Eine Aufbewahrung von Unterlagen für handels- oder steuerrechtliche Pflichten des Kunden übernimmt insightads nicht (§ 6 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
§ 10 Nachweise und Überprüfungen
(1) insightads weist die Einhaltung dieser Anlage auf Anfrage nach, insbesondere durch Auskunft und durch Vorlage vorhandener Nachweise.
(2) Reichen die Nachweise nach Absatz 1 nicht aus, kann der Kunde eine Überprüfung selbst durchführen oder durch einen Dritten durchführen lassen, der nicht Wettbewerber von insightads und auf Vertraulichkeit verpflichtet ist. Die Überprüfung wird mindestens 14 Tage vorher angekündigt und findet zu den üblichen Geschäftszeiten statt. Der Betriebsablauf darf dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(3) Eine Überprüfung nach Absatz 2 findet höchstens einmal je Kalenderjahr statt. Darüber hinaus findet sie statt, wenn ein konkreter Anlass besteht, insbesondere nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten oder auf Anordnung einer Aufsichtsbehörde.
(4) Die Überprüfung darf keinen Einblick in Daten anderer Kunden von insightads eröffnen. Soweit sie aus der Ferne durchgeführt werden kann, wird sie aus der Ferne durchgeführt.
(5) Der Kunde trägt die Kosten seiner Überprüfung. Für den eigenen Aufwand bei Überprüfungen, die über die nach Absatz 3 Satz 1 vorgesehene hinausgehen, kann insightads eine angemessene Vergütung verlangen. Das gilt nicht, wenn die Überprüfung einen Verstoß von insightads gegen diese Anlage bestätigt.
§ 11 Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Widersprechen sich diese Anlage und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, gehen für die Auftragsverarbeitung die Regelungen dieser Anlage vor. Für die Haftung gilt auch im Rahmen der Auftragsverarbeitung § 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.